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Arbeitsmarkt - Wie echte Inklusion funktioniert

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Die Behinderung bei der Bewerbung angeben oder nicht? Welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen mit Behinderung? Und wer zahlt Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz, wenn sie notwendig sind?

Die Behinderung bei der Bewerbung angeben, oder nicht? Welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen mit Behinderung? Und wer zahlt Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz, wenn sie notwendig sind? Diese und viele andere Fragen klären wir in der heutigen Podcastfolge.

Erste Anlaufstellen:

· 7 Tipps: So finden Unternehmen Bewerber*innen mit Behinderung - zusammengetragen von unserem Partnerprojekt JOBinklusive

· Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung hat in einem Video zusammengefasst, was getan werden muss, um die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.

Mythen, die es zu überwinden gilt:

„Menschen mit Behinderung sind nicht kündbar!”

Das ist eins der häufigsten Vorurteile, die Arbeitgeber*innen davon abhält, Menschen mit Behinderung einzustellen. Richtig ist: Schwerbehinderte Menschen können sehr wohl gekündigt werden, haben aber einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber*innen müssen vor Ausspruch der Kündigung das Integrationsamt um Zustimmung bitten. Das Integrationsamt prüft den Fall umfassend und hört hierzu auch den/die betroffene/n Arbeitnehmer*in an. Dabei wird insbesondere geprüft, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht. Gemeinsam werden dann Lösungen gesucht, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Sollte es keine Möglichkeit geben oder ein grobes Fehlverhalten des behinderten Menschen der Grund für die Kündigung sein, steht ihr nichts im Wege.

„Wir können keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, weil wir Treppen haben.“

Dies ist ein Vorurteil, wenn Personalverantwortliche in Unternehmen an Bewerber*innen mit einer Behinderung denken. Es kommen schnell Zweifel auf, ob das Unternehmen den Anforderungen gewachsen ist. Sind die Büroräume groß genug für einen Rollstuhl und wie soll das Arbeiten mit einer Behinderung überhaupt gehen? Aber nicht alle Menschen mit Behinderungen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Behinderungen sind so vielfältig, wie Arbeitsplätze auch. Richtig ist: Treppen müssen kein Problem sein. Menschen mit anderen Behinderungen erleben ganz unterschiedliche Barrieren - z.B. benötigen blinde Menschen Unterstützung bei der Bürokommunikation durch Software oder spezielle Geräte. Auch Stufen können oft mit einer Rampe überbrückt werden. Es gibt viele Lösungen, mit denen ein Unternehmen barrierefreier werden kann.

„Menschen mit Behinderung sind eine Belastung für die Kolleg*innen.“

Ja, es gibt Vorurteile und Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderungen, aber die können abgebaut werden und sind dürfen niemals eine Rechtfertigung sein, um gegen Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren. Oft werden Anpassungen am Arbeitsplatz nötig sein, wenn Menschen mit Behinderung eingestellt werden. Aber letztlich profitieren auch alle andere Mitarbeiter*innen von Anpassungen, die ein Unternehmen inklusiver machen: z.B. Möglichkeiten für Homeoffice, Ruheräume und transparente Kommunikation.

Tipps für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen:

Unterstützungsmöglichkeiten nutzen:

Budget für Arbeit oder Ausbildung

• Unterstützung und Anleitung (Jobcoaching)

Arbeitsassistenz

Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschung

Arbeitsplatzausstattung/Technische Hilfen

Weiterbildungen/Qualifizierungen

• Umbauten von Gebäuden

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Die Behinderung bei der Bewerbung angeben, oder nicht? Welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen mit Behinderung? Und wer zahlt Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz, wenn sie notwendig sind? Diese und viele andere Fragen klären wir in der heutigen Podcastfolge.

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· Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung hat in einem Video zusammengefasst, was getan werden muss, um die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.

Mythen, die es zu überwinden gilt:

„Menschen mit Behinderung sind nicht kündbar!”

Das ist eins der häufigsten Vorurteile, die Arbeitgeber*innen davon abhält, Menschen mit Behinderung einzustellen. Richtig ist: Schwerbehinderte Menschen können sehr wohl gekündigt werden, haben aber einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber*innen müssen vor Ausspruch der Kündigung das Integrationsamt um Zustimmung bitten. Das Integrationsamt prüft den Fall umfassend und hört hierzu auch den/die betroffene/n Arbeitnehmer*in an. Dabei wird insbesondere geprüft, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht. Gemeinsam werden dann Lösungen gesucht, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Sollte es keine Möglichkeit geben oder ein grobes Fehlverhalten des behinderten Menschen der Grund für die Kündigung sein, steht ihr nichts im Wege.

„Wir können keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, weil wir Treppen haben.“

Dies ist ein Vorurteil, wenn Personalverantwortliche in Unternehmen an Bewerber*innen mit einer Behinderung denken. Es kommen schnell Zweifel auf, ob das Unternehmen den Anforderungen gewachsen ist. Sind die Büroräume groß genug für einen Rollstuhl und wie soll das Arbeiten mit einer Behinderung überhaupt gehen? Aber nicht alle Menschen mit Behinderungen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Behinderungen sind so vielfältig, wie Arbeitsplätze auch. Richtig ist: Treppen müssen kein Problem sein. Menschen mit anderen Behinderungen erleben ganz unterschiedliche Barrieren - z.B. benötigen blinde Menschen Unterstützung bei der Bürokommunikation durch Software oder spezielle Geräte. Auch Stufen können oft mit einer Rampe überbrückt werden. Es gibt viele Lösungen, mit denen ein Unternehmen barrierefreier werden kann.

„Menschen mit Behinderung sind eine Belastung für die Kolleg*innen.“

Ja, es gibt Vorurteile und Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderungen, aber die können abgebaut werden und sind dürfen niemals eine Rechtfertigung sein, um gegen Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren. Oft werden Anpassungen am Arbeitsplatz nötig sein, wenn Menschen mit Behinderung eingestellt werden. Aber letztlich profitieren auch alle andere Mitarbeiter*innen von Anpassungen, die ein Unternehmen inklusiver machen: z.B. Möglichkeiten für Homeoffice, Ruheräume und transparente Kommunikation.

Tipps für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen:

Unterstützungsmöglichkeiten nutzen:

Budget für Arbeit oder Ausbildung

• Unterstützung und Anleitung (Jobcoaching)

Arbeitsassistenz

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Arbeitsplatzausstattung/Technische Hilfen

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