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Warum reichen 8,95 Euro für die RSV-Prophylaxe nicht, Dr. Hubmann?

24:54
 
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Der BVKJ-Präsident spricht über den Honorarbeschluss

Das Grummeln unter den Ärztinnen und Ärzten über die Honorarbeschlüsse von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband wird lauter. Das macht sich nicht nur an der jüngst beschlossenen Erhöhung des Orientierungswertes um 3,85 Prozent auf künftig 12,3934 Cent fest, sondern auch an den Beschlüssen zu einzelnen Leistungen.

Den Ärger der Kinder- und Jugendärztinnen und Ärzte erregte Anfang der Woche der Beschluss zur Honorierung der neu geschaffenen Leistung nach GOP 01941 mit 8,95 Euro zum aktuellen Orientierungswert 11,9339 Cent.

Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), warum mehr als nichts immer noch zu wenig ist. Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst mitgeteilt hatte, dass das Honorar für die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab mit der Versichertenpauschale abgegolten sei.

Da aber keine Versichertenpauschale bei rein präventiven Leistungen abgerechnet werden kann, ruderte das BMG zurück und gab der Selbstverwaltung auf, eine neue Leistung für die RSV-Prophylaxe zu schaffen – es kam die GOP 01941, flankiert von den GOP 01943 (32 Punkte, 3,82 Euro) für die ausschließliche Beratung ohne anschließende Prophylaxe und der 01942 (34 Punkte, 4,06 Euro) bei zusätzlichem Beschaffungsaufwand.

Hubmann macht im Podcast eine betriebswirtschaftliche Rechnung auf und führt aus, warum Praxen dabei auf keinen Fall auf ihre Kosten kommen können. Er versucht eine Erklärung dafür zu geben, warum mit dem aktuellen System trotz Entbudgetierung auch Kinder- und Jugendarzt-Praxen immer wieder ins Hamsterrad getrieben werden. Dabei werde zugleich immer wieder beklagt, dass zu wenig Zeit für die Patienten sei.

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Der BVKJ-Präsident spricht über den Honorarbeschluss

Das Grummeln unter den Ärztinnen und Ärzten über die Honorarbeschlüsse von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband wird lauter. Das macht sich nicht nur an der jüngst beschlossenen Erhöhung des Orientierungswertes um 3,85 Prozent auf künftig 12,3934 Cent fest, sondern auch an den Beschlüssen zu einzelnen Leistungen.

Den Ärger der Kinder- und Jugendärztinnen und Ärzte erregte Anfang der Woche der Beschluss zur Honorierung der neu geschaffenen Leistung nach GOP 01941 mit 8,95 Euro zum aktuellen Orientierungswert 11,9339 Cent.

Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), warum mehr als nichts immer noch zu wenig ist. Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst mitgeteilt hatte, dass das Honorar für die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab mit der Versichertenpauschale abgegolten sei.

Da aber keine Versichertenpauschale bei rein präventiven Leistungen abgerechnet werden kann, ruderte das BMG zurück und gab der Selbstverwaltung auf, eine neue Leistung für die RSV-Prophylaxe zu schaffen – es kam die GOP 01941, flankiert von den GOP 01943 (32 Punkte, 3,82 Euro) für die ausschließliche Beratung ohne anschließende Prophylaxe und der 01942 (34 Punkte, 4,06 Euro) bei zusätzlichem Beschaffungsaufwand.

Hubmann macht im Podcast eine betriebswirtschaftliche Rechnung auf und führt aus, warum Praxen dabei auf keinen Fall auf ihre Kosten kommen können. Er versucht eine Erklärung dafür zu geben, warum mit dem aktuellen System trotz Entbudgetierung auch Kinder- und Jugendarzt-Praxen immer wieder ins Hamsterrad getrieben werden. Dabei werde zugleich immer wieder beklagt, dass zu wenig Zeit für die Patienten sei.

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