Verfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe
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Das taiwanische Verfassungsgericht hat am Freitag die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe bei schweren Mordverbrechen bestätigt. Gleichzeitig schränkte das Gericht den Anwendungsbereich der Todesstrafe ein.
Warum das Verfassungsgericht diese Frage diskutiert hat, was diese Entscheidung bedeutet und wie die Reaktionen auf diese Entscheidung aussehen, darüber sprechen Chiu Bi Hui und Ilon Huang heute in Schlagzeilen der Woche.
Das Verfassungsgericht hat sich mit dieser Frage nicht aus heiterem Himmel beschäftigt, sondern aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der derzeit in Taiwan zum Tode verurteilten Gefangenen. Derzeit gibt es in Taiwan 37 zum Tode verurteilte Gefangene. Diese haben nach Erschöpfung des Rechtsweges gemeinsam die Verfassungsbeschwerde vor das Verfassungsgericht gebracht.
Dabei argumentierten sie, dass die Todesstrafe gegen ihr Recht auf Leben verstoße, und ihre strafrechtlichen Verfahren nicht ordentlich abgelaufen seien. Ebenfalls trugen sie vor, Paragraph 19.2 des Strafgesetzbuches sei verfassungswidrig, da dieser die Todesstrafe für psychisch Kranke nicht verbietet.
In seiner Entscheidung bestätigte das Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe bei Mordvergehen. Dabei müsse jedoch die Anwendung unter strengster Prüfung erfolgen. Für verfassungswidrig erklärt wurde die obligatorische Verhängung der Todesstrafe bei Mord während Geiselnahmen, sowie die Todesstrafe für psychisch Kranke.
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